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Liebe Schüler, Eltern und Lehrer,

im Fußbereich dieser Seite befinden sich einige Links mit Informationen zu Allergenen und Zusatzstoffen, dem aktuellen Speiseplan und anderem.

Bedenken Sie bitte die An- und Abmeldefristen (siehe Vertrag) des Mittagessens. Die Bestellung muss mindestens 4 Tage im Voraus vorgenommen werden. Abbestellungen sind nur im Krankheitsfall auch am Essenstag bis 7:30 Uhr möglich:

  • telefonisch: 0 36 63 / 42 43 4-11 oder  0 36 63 / 42 43 4-28
  • per Fax:  0 36 63 / 42 43 4-22 oder
  • per E-Mail an: essen@schleizer-werkstaetten.de

Am Speiseplan sind Änderungen vorbehalten.

Guten Appetit wünscht Ihnen
das Team der Schleizer Werkstätten

AGB

  1. Auf Grundlage des mit der oben genannten Einrichtung geschlossenen Vertrages beauftrage ich die Firma mit der Mittagsversorgung entsprechend der preislichen Vereinbarung mit dem jeweiligen Rechtsträger meines oben genannten Kindes/Schülers. Diese sind den Aushängen/Speiseplänen bzw. den Eltern-/Schülerinformationen zu entnehmen. Änderungen der vertraglichen Beziehungen mit dem Rechtsträger werden Gegenstand des Einzelvertrages. Die Information über Vertragsänderungen obliegt, sofern nicht anders vereinbart, dem Rechtsträger.

     

  2. Die jeweilige Auftragserteilung erfolgt online über den Bestellvordruck des Speiseplans. Die Firma liefert entsprechend der Bestellung das Essen an die Essenteilnehmer über die Ausgabestelle der Schule aus.
    Zu-, Um- und Abbestellungen müssen mindestens 4 Tage im Voraus vorgenommen werden. Im Krankheitsfall kann auch am Essenstag  (telefonisch, per Fax oder E-Mail) bis 7:30 Uhr abbestellt werden.
    Der Essenteilnehmer erhält einen dauerhaft gültigen Chip. Die Erstausgabe ist kostenlos. Bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung ist für den Nachdruck eine Gebühr von 5,00 € zu entrichten.

     

  3. Ermäßigungen sind durch die Eltern/Schüler selbst beim zuständigen Landratsamt zu beantragen bzw. zu verlängern. Einen Bescheid über die Ermäßigung erhält die Firma direkt vom Landratsamt.

     

  4. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es gilt die jeweilige Preisliste bzw. die mit dem Rechtsträger geschlossene Vereinbarung. Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von 1 Monat möglich und muss schriftlich erfolgen. Nach Ausgleich der Forderungen erlischt die Einzugsermächtigung, evtl. Guthaben werden erstattet.


Die Abrechnung erfolgt durch Lastschrifteinzug Mitte des Folgemonats

 

  1. Gebühren wie z. B. für Rücklastschriften, welche die Firma nicht zu vertreten hat, trägt der Kontoinhaber. Die Rechnungsbegleichung erfolgt ohne Abzug. Berechtigte Guthaben sind bei Lastschrifteinzug bereits berücksichtigt.

  2. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsrückständen kann die Firma die Essenversorgung des Schülers im Folgemonat einstellen bzw. den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für die 2. Mahnung werden Gebühren in Höhe von 5,00 € vereinbart.

     

  3. Anschriften-, Namens- oder Kontenänderungen sind der Firma unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Entstehende Unkosten als Folge einer verspäteten Mitteilung trägt der Auftraggeber.

     

  4. Mit der Vertragsunterschrift gibt der Essenteilnehmer/dessen gesetzlicher Vertreter sein Einverständnis dafür, dass zum Zweck der reibungslosen Speisenausgabe der Name und die Klasse des Teilnehmers auf einer Bestellübersicht angegeben und im Bereich der Essenausgabe ausgehängt werden dürfen.
  5.  

Um gesundheitliche Probleme Ihres Kindes zu vermeiden ist es wichtig, dass uns Allergien bzw. Unverträglichkeiten schriftlich möglichst per Mail mitgeteilt und im Portal von Ihnen auf Richtigkeit, insbesondere bei Änderungen, geprüft werden. Bei Nichtvorlegen der Informationen übernehmen wir keine Haftung.